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Tier gefunden? Aus diesen Gemeinden nehmen wir auf
Fundtiere sind rechtlich Fundsachen — zuständig ist die Gemeinde des Fundorts. Für neun Städte und Gemeinden der Ortenau übernehmen wir das.
Fundtiere sind aus rechtlicher Sicht Fundsachen. Damit ist die Kommune, in der das Tier gefunden wird, für dessen Unterbringung zuständig, bis es dem Eigentümer zurückgegeben werden kann. Da es aber kaum mehr Kommunen mit eigenen Tierheimen gibt, delegieren sie diese Aufgabe über Fundtierverträge an Tierschutzvereine.
Der Tierschutzverein Offenburg – Zell a. H. e. V. nimmt aufgrund geltender Fundtierverträge Fundtiere aus den folgenden Städten und Gemeinden auf. Sollten Sie dort ein Tier finden, kann es in der Tierherberge Offenburg abgegeben werden.
Zuständigkeitsbereich
- Offenburg einschl. Bohlsbach, Bühl, Elgersweier, Fessenbach, Griesheim, Rammersweier, Waltersweier, Weier, Windschläg, Zell-Weierbach, Zunsweier
- Gengenbach einschl. Bermersbach, Fußbach, Haigerach, Mittelbach, Pfaffenbach, Reichenbach, Schönberg, Schwaibach, Schwärzenbach, Sondersbach, Strohbach
- Neuried einschl. Altenheim, Dundenheim, Ichenheim, Müllen, Schutterzell
- Berghaupten einschl. Bottenbach, Heiligenreute, Obertal, Tal
- Hohberg einschl. Hofweier, Diersburg, Niederschopfheim
- Schutterwald einschl. Höfen, Langhurst
- Ortenberg einschl. Käfersberg
- Ohlsbach
- Durbach einschl. Ebersweier
Vermissen Sie Ihr Tier? Melden Sie sich bitte unter 07 81 / 3 33 33 und beziehen Sie sich, wenn Sie ein Tier in unserer Fundtierliste wiedererkennen, auf die angegebene ID — dann können wir es schneller zuordnen. Nutzen Sie zusätzlich den Tiersuchservice von Hitradio Ohr.
Mo–Fr 10–12 & 14–17 Uhr · Sa/So/Feiertage 14–17 Uhr
