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Fundtiere
Tiere, die gefunden und zu uns gebracht wurden — und für die wir die Halter suchen. Fundtiere sind nicht zur Vermittlung freigegeben.
Aktuell bei uns
Hier finden Sie Tiere, die gefunden und zu uns gebracht wurden und für die eine Halterermittlung mangels Identifikationsmerkmalen nicht möglich ist.
Derzeit sind keine Fundtiere gelistet.
Das kann sich täglich ändern — schauen Sie gerne wieder vorbei oder rufen Sie uns an.
Sollten Sie Ihr Tier hier wiedererkennen oder wissen, wem eines der Tiere gehört, wenden Sie sich bitte an die Tierherberge unter 07 81 / 3 33 33 oder tierherberge@tierschutzverein-offenburg.de. Bitte beziehen Sie sich dabei auf die angegebene Kennung — dann können wir das Tier schneller zuordnen.
Ihr Tier wird vermisst?
Finden Sie Ihr vermisstes Tier hier nicht, melden Sie sich trotzdem bei uns: Nicht jedes Tier landet sofort in der Liste, und manche werden direkt beim Ordnungsamt der Fundgemeinde gemeldet. Nutzen Sie zusätzlich den Tiersuchservice von Hitradio Ohr.
Tier gefunden — was ist zu tun?
Zunächst sind Sie verpflichtet, den Fund der Gemeinde anzuzeigen, in der das Tier gefunden wurde. Sofern Sie das Tier nicht selbst versorgen möchten oder können und es deshalb in die Tierherberge bringen, übernehmen wir die Anzeige bei der Gemeinde. Voraussetzung ist, dass der Tierschutzverein mit dieser Gemeinde einen Fundtiervertrag abgeschlossen hat. Auskunft darüber, wo in Ihrer Gemeinde Fundtiere abgegeben werden können, gibt Ihnen das Bürgerbüro oder das Ordnungsamt.
Bringen Sie ein Fundtier zu uns, bitten wir Sie, eine Fundanzeige zu unterzeichnen. Wir nehmen Ihre persönlichen Daten und die Fundumstände auf; mit Ihrer Unterschrift treten Sie die Rechte an dem Fundtier an den Tierschutzverein ab. Das bedeutet, dass Sie als Finder keinen Herausgabeanspruch gegenüber dem Verein und auch keine sonstigen Pflichten als Finder haben. Das ist wichtig, weil wir uns bemühen, den Eigentümer ausfindig zu machen und das Tier zurückzugeben.
Was ein Fundtiervertrag regelt, und wann ein Tier rechtlich ein Fundtier ist →
Aus diesen Gemeinden nehmen wir Fundtiere auf
Fundtiere sind rechtlich Fundsachen — zuständig ist die Gemeinde, in der das Tier gefunden wird. Der Tierschutzverein Offenburg – Zell a. H. e. V. nimmt aufgrund geltender Fundtierverträge Fundtiere aus diesen Städten und Gemeinden auf:
- Offenburg einschl. Bohlsbach, Bühl, Elgersweier, Fessenbach, Griesheim, Rammersweier, Waltersweier, Weier, Windschläg, Zell-Weierbach, Zunsweier
- Gengenbach einschl. Bermersbach, Fußbach, Haigerach, Mittelbach, Pfaffenbach, Reichenbach, Schönberg, Schwaibach, Schwärzenbach, Sondersbach, Strohbach
- Neuried einschl. Altenheim, Dundenheim, Ichenheim, Müllen, Schutterzell
- Berghaupten einschl. Bottenbach, Heiligenreute, Obertal, Tal
- Hohberg einschl. Hofweier, Diersburg, Niederschopfheim
- Schutterwald einschl. Höfen, Langhurst
- Ortenberg einschl. Käfersberg
- Ohlsbach
- Durbach einschl. Ebersweier
Fundtierverträge gelten in der Regel nur für Hunde und Katzen. Kleintiere wie Kaninchen oder Meerschweinchen fallen ebenso wenig darunter wie Wildtiere. Gebracht werden können sie trotzdem — die Kosten trägt dann allein der Tierschutzverein.

