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Gassigehen & Besuchszeiten — was ist der Unterschied?
Gassigehen ist kein Besuch, und ein Besuch ist kein Gassigehen. Die Regeln, die Anmeldung und die häufigsten Fragen.
Hinweis: Unsere Hunde sind ausgelastet, weshalb wir gegenwärtig keine neuen Gassigeher aufnehmen können.
Gassigehen
Sie haben täglich die Möglichkeit, einen unserer dafür geeigneten Hunde auszuführen. Eine Terminvereinbarung ist dafür nicht notwendig. Vor dem ersten Mal ist jedoch einmalig eine Anmeldung erforderlich: Wir möchten Sie kurz kennenlernen und Ihnen die Regeln erklären. Danach können Sie immer unangemeldet zu den Gassigeh-Zeiten vorbeikommen.
Während der Gassigehzeiten sind Besuche bei den Hunden nur in bestimmten Fällen möglich, etwa wenn ein Interessent einen Besuchstermin vereinbart hat. Unangekündigte Besuche sind während des Gassigehens auch nicht sinnvoll, da die meisten Hunde dann auf ihrem Spaziergang sind. Wenn es im Sommer zu heiß ist, setzen wir das Gassigehen aus, um die Hunde zu schonen — im Zweifelsfall rufen Sie bitte vorher an.
Besuche nach Terminvereinbarung
Sie möchten sich ein Haustier zulegen und interessieren sich für einen unserer tierischen Gäste? Dann vereinbaren Sie gerne einen Termin. Wir nehmen uns Zeit, beantworten Ihre Fragen und beraten Sie ausführlich zu unseren Tieren und den Voraussetzungen für eine artgerechte Haltung.
Bitte beachten Sie: Für die Vermittlung von Hunden setzen wir zwingend ein mehrmaliges Gassigehen voraus, damit Mensch und Tier sich kennenlernen. Bei konkretem Interesse an einem bestimmten Hund kann das auch außerhalb der regulären Zeiten stattfinden. Hunde „to go“ oder „by call“ gibt es bei uns nicht.
Häufige Fragen zum Gassigehen
Muss ich mich anmelden?
Ja. Um Sie kennenzulernen und zu wissen, wem wir einen unserer Hunde anvertrauen, nehmen wir Ihre Personalien auf, erklären Ihnen die wichtigsten Regeln und stellen einen Gassigängerausweis aus. Bitte vereinbaren Sie dafür telefonisch einen Termin und bringen Sie etwas Zeit und Ihren Personalausweis mit.
Benötige ich Hundeerfahrung?
Nicht unbedingt. Wir bemühen uns, Ihnen einen Hund zu geben, der Ihrem Erfahrungs- und Kenntnisstand entspricht. Typische Familienhunde sind allerdings eher selten und meist nicht lange im Tierheim. Unsere herausfordernden Bewohner überlassen wir Ihnen nur, wenn Sie die erforderlichen Vorkenntnisse haben — denn Gassigehen soll für beide Seiten Spaß machen.
Darf mein minderjähriges Kind einen Hund ausführen?
Nein. Das hat Versicherungsgründe. Hunde werden ausschließlich an volljährige Gassigeher ausgegeben. Soll ein Kind den Hund kennenlernen, bieten wir eine Doppelleine an, sodass immer ein Erwachsener den Hund führt. Wer den Hund entgegen den bekannten Regeln von einem Kind führen lässt, wird sofort vom Gassigehen ausgeschlossen.
Kann ich einen Hund reservieren?
Nein. Die Hunde werden so ausgegeben, wie die Gassigeher kommen. Daher kann es auch Wartezeiten geben — vorher anrufen bringt nichts.
Darf ich den Hund ableinen?
Nein, unter keinen Umständen. Gassigehen findet ausschließlich angeleint statt, um das Risiko eines Zwischenfalls zu minimieren. Ein vorhandener Maulkorb darf ebenfalls nicht abgenommen werden. Bei Verstoß erfolgt der Ausschluss vom Gassigehen.
Kann ich den Hund im Auto mitnehmen?
Nein. Die Gegend um die Tierherberge bietet zahlreiche Möglichkeiten für schöne Spaziergänge.
Bekomme ich garantiert einen Hund?
Nein. Gerade bei schönem Wetter ist der Andrang so groß, dass wir nicht genug Hunde haben. Gegebenenfalls müssten Sie warten, bis ein Hund von seiner Runde zurückkommt — die meisten freuen sich über einen weiteren Spaziergang.
Mo–Fr 10–12 & 14–17 Uhr · Sa/So/Feiertage 14–17 Uhr
